Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

1. Anbieter und Vermieter

Anbieter und Vermieter ist die

Hytide GmbH
Türkenstr. 5b
85748 Garching

Vertreten durch die Geschäftsführer:

Alexander Hofmann
Leo Rebay

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE352339423
Registergericht/Handelsregister: AG München HRB 274482

E-Mail: info[ät]stretchzeltbayern.de

2. Geltungsbereich

2.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen im Rahmen der Nutzung der von uns angebotenen Leistungen.

2.2 Mieter sind Verbraucher und Unternehmer.

2.2.1 Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2.2.2 Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.3 Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsgrundlage, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Bei den Angeboten von Hytide zur Miete von Gegenständen handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung an Sie, Gegenstände bei uns zu mieten.

3.2 Angebot und Vertragsschluss außerhalb dieser Internetseite
Sofern der Mieter einen Vertrag mit dem Anbieter außerhalb der Internetseite abschließt, kommt dieser durch Angebot und Annahme zustande.

3.3 Angebot und Vertragsschluss auf dieser Internetseite
Für den Abschluss eines Vertrages wählen Sie einen Mietgegenstand im Preis-Berechnungs-Formular aus und füllen die weiteren Felder aus. Anschließend geben Sie Ihre Daten ein und können über den Button „Jetzt anfordern“ ein Angebot von uns einholen.
Wir senden Ihnen dann ein verbindliches Angebot zu, das Sie über die Abgabe einer Willenserklärung (zum Beispiel über Telefon, E-Mail) annehmen können, durch die der Vertrag dann zustande kommt.

3.4 Nach Zustandekommen des Vertrages erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail.

3.5 Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Anbieter ein verbindliches Angebot zusendet.

3.6 Der Mieter versichert, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses gemachten Angaben wahr, vollständig und aktuell sind.

3.7 Verträge zu gesonderten Serviceleistungen, die nicht in dem Angebot erfasst sind, kommen durch Angebot und Annahme zustande. Der Kunde kann hierzu eine unverbindliche Anfrage telefonisch oder in Textform an den Anbieter stellen.

4. Mietgegenstand

4.1 Der Mietgegenstand ergibt sich aus dem konkreten Angebot.

4.2 Der Mietgegenstand bleibt während der Dauer des Mietvertrages Eigentum des Vermieters.

4.3 Der Mietgegenstand wird dem Mieter in einem neuwertigen oder gebrauchten Zustand überlassen. Das bedeutet, dass der gemietete Gegenstand neu oder gebraucht sein kann. Ein Anspruch auf Neuware besteht nicht.

4.4 Hytide ist berechtigt, leicht abweichende oder ähnliche Materialien und Farben zur Verfügung zu stellen.

5. Vertragslaufzeit, Kündigung, Stornierungsgebühren

5.1 Der Mietzeitraum wird zwischen den Parteien vereinbart und ist Gegenstand des konkreten Mietvertrages.

5.2 Es sind Kurzzeitmieten (1-3 Tage) und Langzeitmieten möglich.

5.3 Der Mietzeitraum endet mit dem vereinbarten Ende der Miete und kann vorher nicht ordentlich gekündigt werden.

5.4 Bei Beendigung des Vertrags ist der Mieter zur Rückgabe des Mietgegenstands in dem Zustand wie bei Übergabe verpflichtet.

5.5 Erfolgt die Rückgabe der Mietsache nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit, so ist Hytide berechtigt den zusätzlichen Leistungszeitraum zu berechnen. Dies gilt nicht, soweit Hytide die verspätete Rückgabe zu vertreten hat.

5.6 Storniert der Mieter den Mietvertrag entstehen die nachfolgend aufgelisteten Stornierungsgebühren:

  • 8 Wochen vor Mietbeginn: 20 % der vereinbarten Miete
  • 4 Wochen vor Mietbeginn: 40% der vereinbarten Miete
  • 2 Wochen vor Mietbeginn: 50 % der vereinbarten Miete
  • 7 Tage vor Mietbeginn: 75 % der vereinbarten Miete
  • Bei einer Stornierung später als 24 Stunden vor Mietbeginn wird die gesamte Miete fällig.

Hytide ist berechtigt, die Stornierungsgebühren von der vom Mieter ggf. im Voraus geleisteten Anzahlung abzuziehen.

Im Falle eines berechtigten Widerrufs des Mietvertrages als Verbraucher im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts, gelten abweichend die Bedingungen zum Widerrufsrecht und dem ggf. zu leistenden Wertersatz (Ziffer 9).

6. Übergabe und Gebrauch des Mietgegenstands

6.1 Der Mieter sendet eine Woche vor Mietbeginn Details zur Anfahrt, zum Aufstellort und Umgebung mit allen wesentlichen Details zu. Dies umfasst insbesondere:

6.1.1 Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass der Anfahrtsweg und der Aufstellplatz mit einem Kleintransporter (Breite 2,55 m, Länge bis 7 Meter) erreicht werden kann.

6.1.2 Falls die gemieteten Zelte nicht auf einer Rasenfläche aufgebaut werden sollen, wofür 1,5 Meter lange Erdnägel verwendet werden, so ist der Mieter verpflichtet, dies rechtzeitig an Hytide zu kommunizieren.

6.1.3 Mieter müssen sich über das Vorhandensein von Leitungen, Rohren, Kabeln und/ oder anderen Arbeiten am oder im Boden erkundigen und Hytide darüber informieren.

6.2 Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand sachgerecht zu nutzen und stets pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Schadenseinwirkung auf den Mietgegenstand zu verhindern.

6.3 Änderungen, Verschieben, Verfärben oder anderweitige Verarbeitung und Bearbeitung des Mietobjektes ist verboten. Der Mieter ist ohne schriftliche Genehmigung von Hytide nicht berechtigt an/in der Mietsache Gegenstände aufzuhängen.

6.4 Der Mieter soll das Gerät vor dem Zugriff Dritter, insbesondere nicht eingewiesenen Personen bzw. vor Kindern zu schützen. Der Mieter ist für die Aktivitäten, die in und um die Zelte stattfinden, verantwortlich.

6.5 Eine Untervermietung ist dem Mieter nur bei vorheriger Zustimmung durch Hytide gestattet.

6.6 Der Mieter ist für die gesamte Mietdauer für die gemieteten Gegenstände inklusive des Zubehörs verantwortlich.

6.7 Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über einen Verlust, Beschädigung oder unberechtigte Nutzung durch Dritte zu unterrichten.

6.8 Eine Beleuchtung der Mietsache darf nur mit elektrisch geerdeter und genehmigter Beleuchtung erfolgen.

6.9 Es ist verboten unter/in oder in der Nähe der Mietgegenstände Hitzequellen jeglicher Art aufzustellen oder zu betreiben.

6.10 Starke, ungewöhnliche Verunreinigungen hat der Mieter vor Rückgabe zu beseitigen. Bei starker Verunreinigung am Mietobjekt kann Hytide nachträglich eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 4 Euro pro Quadratmeter des Zeltes fordern.

7. Witterung, höhere Gewalt

7.1 Bei extremen Wetterbedingungen behält sich Hytide das Recht vor, die gemieteten Zelte nicht aufzubauen falls die Situation durch Hytide als unsicher eingeschätzt wird.

7.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Invasion, Krieg, umfassende militärische Mobilmachung, Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder usurpierte Macht, Aufstand, terroristische Handlungen, Sabotage oder Piraterie, Devisen- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen, behördliche Handlungen, ob rechtmäßig oder unrechtmäßig, Befolgung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Verstaatlichung, Seuche, Epidemie, Sturm, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis, Explosion, Feuer, Zerstörung von Anlagen, längerer Ausfall von Transport, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie, allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung) und Umstände im Verantwortungsbereich des Mieters, z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, hat Hytide nicht zu vertreten. Die Parteien sind verpflichtet, dem anderen Teil Hindernisse der vorgenannten Art unverzüglich mitzuteilen.

7.3 Wird durch die vorgenannten Ereignisse (7.1 und 7.2) die Leistung für Hytide unmöglich, wird Hytide von der Leistungsverpflichtung frei, ohne dass der Mieter vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann. Treten die vorgenannten Hindernisse bei dem Mieter ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung.

7.4 Der Mieter ist verpflichtet, die Wetterlage im Auge und die Zelte zu sichern ggf. abzubauen, wenn das Wetter zur Gefahr wird. Das kann schon ab Windstärke (Beaufort) 6 der Fall sein.

8. Mietzins und Zahlungen

8.1 Die Höhe des Mietzinses ergibt sich aus dem Mietvertrag.

8.2 Die Zahlung des Mietzinses erfolgt durch Überweisung, per Lastschrift oder nach Absprache zwischen den Parteien durch eine andere Zahlungsart. Die Zahlung für den ersten Vertragsmonat ist mit Vertragsschluss fällig. Nachfolgende Zahlungen müssen spätestens sieben Tage nach Rechnungserhalt auf dem vom Vermieter angegebenen Bankkonto eingegangen sein, es sei denn, zwischen den Parteien ist eine andere Zahlungsart oder ein anderer Zahlungstermin vereinbart worden.

9. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen worden ist, zum Beispiel Online.

9.1 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Hytide GmbH
Türkenst. 5b
85748 Garching

E-Mail: info[ät]stretchzeltbayern.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

9.2 Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Zustimmen können Sie hier

9.3 Muster Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:


Hytide GmbH
Türkenstr. 5b
85748 Garching

Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Miete der folgenden Gegenstände (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

  • Bestellt am (*)/ erhalten am (*)
  • Name des/ der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/ der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

10. Mängel an dem Mietgegenstand

10.1 Der Mieter hat Mängel an dem Mietgegenstand unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform Hytide anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt, die Miete zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe außerordentlich zu kündigen.

10.2 Im Falle eines Mangels wird der Vermieter den Mangel innerhalb angemessener Zeit nach eigener Wahl durch Reparatur der Mietsache oder durch Lieferung einer neuen Sache beheben. Liegt ein nur unerheblicher Mangel vor, der den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache nicht einschränkt, besteht kein Anspruch des Mieters auf Reparatur der Mietsache oder Lieferung einer neuen Sache. Das Recht des Mieters zur Minderung bleibt unberührt.

10.3 Stellt sich heraus, dass ein Mangel trotz Anzeige des Mieters nicht vorliegt, ist der Vermieter berechtigt, die mit der versuchten Beseitigung in Verbindung stehenden Aufwände zu berechnen.

11. Haftung

11.1 Haftung des Vermieters

11.1.1 Der Vermieter haftet uneingeschränkt für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

11.1.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Haftung bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.1.3 Sofern der Vermieter wie vorstehend für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste.

11.1.4 Vorgenannte Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, sofern eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder die Mangelhaftigkeit der Ware arglistig verschwiegen wurde. Der Vermieter haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz von ihm zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

11.1.5 Hytide haftet nicht für die durch das Einsetzen oder Entfernen der gemieteten Zelten verursachten Schäden an Kabeln, Leitungen, Rohren oder an Boden- bzw. Rasenfläche.

11.2 Haftung des Mieters

11.2.1 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an der Mietsache und dem Zubehör (einschließlich dem Verlust oder dem Untergang der Mietsache und/oder dem Zubehör). Dies gilt nicht, soweit der Schaden vom Vermieter oder seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurde.

11.2.2 Der Mieter haftet für Schäden an Zelten und Zubehör durch Dritte.

11.2.3 Schäden, welcher Art auch immer, die durch die Verankerung der gemieteten Zelte verursacht werden, z.B. an Hauswänden oder Böden, werden vollständig vom Mieter getragen.

11.3 Jede Partei verpflichtet sich, die jeweils andere sowie von sämtlichen tatsächlichen oder angedrohten Ansprüchen Dritter freizustellen, welche in den Verantwortlichkeitsbereich der jeweiligen Partei fallen. Davon erfasst sind auch Ansprüche, die gegenüber Mitarbeitern, Unterbeauftragten und Erfüllungsgehilfen der jeweiligen Partei geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die Kosten angemessener Rechtsverteidigung sowie alle angemessenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die der freigestellten Partei oder ihren jeweiligen Mitarbeitern und Unterauftragnehmern aus oder im Zusammenhang mit der tatsächlichen oder angedrohten Inanspruchnahme entstehen.

12. Werbung/Referenzen

12.1 Hytide behält sich das Recht vor, Fotos der vermieteten Zelte am Aufstellort zu machen und diese für eigene Werbezwecke zu verwenden.

12.2 Der Mieter hat diesbezügliche keine Ansprüche auf Zahlung von Lizenzgebühren.

12.3 Hytide wird bei den Aufnahmen Urheberrechte, das Recht am eigenen Bild von Betroffenen sowie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

13. Datenschutz

Die Datenschutzrechtlichen Bestimmungen können Sie hier einsehen.

14. Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt im Internet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, wenn Sie Verbraucher sind. Unter folgendem Link gelangen Sie zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

15. Schlussbestimmungen

15.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.

15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt der Gerichtsstand des Geschäftssitzes des Vermieters (Garching) als vereinbart.

15.4 Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben alle anderen Bestimmungen hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.

Zuletzt aktualisiert: 11.04.2022